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Änderungen im Inkassorecht

Darauf müssen Studiobetreiber jetzt achten

Neues Inkassogesetz

Was hat sich geändert?

Ab dem 01.Oktober 2021 treten wichtige Änderungen im Inkassorecht in Kraft, die zu einer Verstärkung der Verbraucherrechte führen. Diese betreffen vor allem die Regulierung der Inkassokosten und sollen Schuldner entlasten, die ihre ausstehenden Beiträge zügig begleichen wollen.

  • Ab dem 01. Oktober kann deshalb nur ein Gebührensatz von 0,5 geltend gemacht werden, wenn der Schuldner auf ein erstes Mahnschreiben die Forderung begleicht.
  • Die Regelgebühr beträgt 0,9 für alle weiteren Fälle. 
  • Bei Vergleichs- und Ratenzahlungen ist der Gebührensatz auf 0,7 beschränkt. Zur Berechnung muss die Forderung laut Gesetzgeber zuerst um 50% reduziert werden.

Durch die Anpassungen des Inkassogesetzes werden die bisherigen Inkassogebühren gesenkt und Schuldner entlastet.

Was musst du tun?

Da Inkassogebühren in der Regel von den Schuldnern (oder deren Interessenvertretern) getragen werden, ist es wichtig, dass du deine Mitglieder informierst, dass du im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem Inkassounternehmen zusammenarbeitest. Wichtig ist zudem neuerdings, dass vor Inkassobeauftragung die Schuldner vorerst angemahnt wurden. Schuldner sollen nämlich vor überraschenden Inkassoschreiben gewahrt werden.

Um bei deinen Mitgliedern für eine bessere Transparenz zu sorgen, empfehlen wir dir, kleine Anpassungen in deinen AGB vorzunehmen. Dafür haben wir dir eine Musterformulierung vorbereitet.

Bitte beachte: Wir geben dir keine Rechtsberatung und die Musterformulierung hat deshalb keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte sprich dich über die Formulierung und dein Vorgehen mit deinem Rechtsberater ab.

Musterformulierung für AGB (ohne Gewähr)

„Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.“

Besser für die Zukunft aufgestellt

Um Studiobetreibern die Finanz- und Inkassothemen abzunehmen, haben wir in der Magicline mit MemberCash und Pay Due zwei umfassende Finanzdienstleistungen für Fitnessstudios integriert. Wir unterstützen dich damit bei sämtlichen Zahl- und Mahnläufen und nehmen dir somit sehr viel Arbeit ab, damit du dich voll und ganz auf deine Mitglieder konzentrieren kannst.

Mit MemberCash steht dir ein Premium-Service unseres Tochterunternehmens Eurofit24 zur Verfügung, der voll in die Magicline integriert ist. Damit optimieren wir dein Beitragsmanagement und kümmern uns darum, dass du deine vollständigen Mitgliederbeiträge am Tag des Lastschrifteinzugs direkt auf deinem Konto hast – auch die der säumigen Mitglieder. Dabei sparst du sogar noch Geld, denn die klassischen Bankkosten, wie Kosten für Lastschriften und Stornogebühren, fallen für dich komplett weg.

Klingt gut? Dann vereinbare einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin:

Bild: PayDue
PayDue bietet dir die beste Inkassodienstleistung für Fitnessstudios

Kommt es doch einmal zu Mahnläufen mit deinen Mitgliedern, ist das ebenfalls kein Problem. Denn darum kümmert sich unser Inkassounternehmen Pay Due. Mit nur einem Klick werden alle offenen Forderungen an Pay Due übergeben und du musst dich um nichts weiter kümmern. Pay Due ist in der Magicline voll integriert und kann über den Magicline App Store aktiviert werden.

Außerdem erhältst du so auch schneller Infos über Gesetzesänderungen und musst dich nicht selbst darum kümmern, dass diese in deinen Mahnläufen eingehalten werden.

Wenn du mehr über Pay Due wissen willst, kannst du ganz unverbindlich und kostenlos einen Termin mit unserer Pay Due Kollegin Antonietta vereinbaren:

Noch Fragen?
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Mathias, Yvonne und 2 andere von der Magicline helfen dir gerne weiter

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Magicline

am 14. September 2021

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