am 16. März 2020
Das Coronavirus ist weiterhin auf dem Vormarsch, breitet sich schnell aus und betrifft leider auch direkt die Fitnessindustrie. Die Verschiebung der FIBO-Messe war nur der Anfang, denn Studios und Sportstätten stehen nun vor viel größeren Herausforderungen. Dazu zählen nicht nur rückläufige Check-ins, sondern die behördlich angeordnete Schließung der Betriebe. Am 16. März haben sich Bund und Länder auf genau diese flächendeckende Schließung geeinigt.
Vorwort
Wir möchten an dieser Stelle allen Studiobetreibern nützliche Informationen geben, um die aktuelle Lage besser einschätzen zu können. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass die Einbußen im Falle einer behördlich angeordneten Schließung so gering wie möglich bleiben.
Aus diesem Grund haben wir einige Alternativen aufgelistet, die dabei helfen können, den Mehrwert der Studios auch im Falle einer Schließung aufrecht zu erhalten.
Das Wohl unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Uns stehen schwierige Zeiten bevor, doch gemeinsam schaffen wir das! Hierfür möchten wir, die Magicline und die Sport Alliance, alles erdenkliche unternehmen und Hilfe leisten, wo immer es nur möglich ist.
Die Magicline und alle zur Sport Alliance dazugehörigen Produkte wie Bedarf.de, MemberCash oder MySports werden ihre Dienstleistungen ohne Beeinträchtigung weiterhin anbieten. Wir arbeiten außerdem mit Hochdruck daran, das Beitragsmanagement so einfach wie möglich zu gestalten.
UPDATE: Ab dem 08. Juni durften Fitnessstudios endlich auch in Bayern öffnen. Damit haben alle Bundesländer den Lockdown für Studios aufgehoben.
Entwicklung der Besucherzahlen in Fitnessstudios
Um die Auswirkung des Virus auf die Branche zu untersuchen, haben wir 1.878 Fitnessstudios in Deutschland analysiert und die täglichen Check-ins der Mitglieder ermittelt. Diese haben wir mit den Vorjahreszahlen verglichen.
Das Ergebnis: Seit Anfang der 11. Kalenderwoche 2020 verzeichnen wir einen zunehmenden Rückgang in den Check-ins bei Fitnessstudios. Seit Donnerstag (19. März) befinden sich die Werte bei fast -100%.
Im Mai kehrt das Leben wieder zurück und einige Bundesländer erlauben den Sportbetrieb. Das macht sich auch in den Zahlen bemerkbar. Wir sind wieder auf dem Weg, das Vorjahresniveau zu erreichen.
Wichtig: Sämtliche erhobenen Daten werden von uns in anonymisierter Form verarbeitet und niemals an Dritte weitergegeben. Sie dienen unseren Analyse- und Informationszwecken, um die Wirtschaftlichkeit und den Zustand der Branche zu untersuchen.
Entwicklung der Neuverträge in Fitnessstudios
Bei der Betrachtung von Neuverträgen erkennen wir derzeit keine eindeutige Korrelation zu der bei den Check-ins. Ganz im Gegenteil, das Jahr hatte sehr starke Momente. Wir hatten bis zum Ausbruch der Krise insgesamt eine positive Entwicklung, die trotz der immer schwieriger werdenden Situation bei einem Plus von 2 Prozent lag. Einzelne Tage haben sogar mehr als das Doppelte an Neuverträgen erbracht im Vergleich zum Vorjahr.
Das ist ein gutes Zeichen und stimmt uns positiv, vor allem für die Zeit nach der Krise!
Über 90 Prozent weniger Neuverträge
Laut späterer Zahlen stellten wir leider einen sehr starken Rückgang bei den Neuverträgen fest. Im April lagen diese bei einem Durchschnitt von über -90 Prozent. Doch langsam wird es besser, im Mai liegt der Schnitt bei -73 Prozent.
Bestätigte Fälle nach Bundesland
Laut den Angaben des Robert-Koch-Instituts sind (16.06.) 186.839 laborbestätigte COVID-19-Fälle bekannt.
Bundesland | Anzahl | Todesfälle |
Baden-Württemberg | 35.150 | 1.808 |
Bayern | 47.690 | 2.540 |
Berlin | 7.369 | 208 |
Brandenburg | 3.334 | 163 |
Bremen | 1.593 | 48 |
Hamburg | 5.147 | 255 |
Hessen | 10.371 | 495 |
Mecklenburg-Vorpommern | 784 | 20 |
Niedersachsen | 12.950 | 614 |
Nordrhein-Westfalen | 39.415 | 1.648 |
Rheinland-Pfalz | 6.846 | 231 |
Saarland | 2.773 | 168 |
Sachsen | 5.349 | 220 |
Sachsen-Anhalt | 1.771 | 57 |
Schleswig-Holstein | 3.122 | 151 |
Thüringen | 3.175 | 174 |
Gesamt | 186.839 | 8.800 |
Rückblick
Am 16. März hatten sich Bund und Länder auf die bundesweite Schließung von Fitnessstudios geeinigt.
„Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:“
[…]
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.“
WICHTIG: AB WANN DIE SCHLIESSUNGEN ERFOLGEN MÜSSEN, WIRD DURCH DIE JEWEILIGEN BUNDESLÄNDER / LANDKREISE / STÄDTE BEKANNT GEGEBEN (SOWEIT NICHT BEREITS GESCHEHEN)!
Solange dies in euer Region nicht erfolgt ist, muss (noch) nicht geschlossen werden.
Maßnahmen für einen besseren Schutz gegen das Virus im Studio
Verstärkte Hygiene-Maßnahmen im Studio
Der vorerst beste Schutz gegen die Ausbreitung des Virus ist ein hoher Hygienestandard. Studios sollten penibel darauf achten, dass ausreichend Desinfektionsmittel und flüssige Seife auf allen Toiletten vorhanden sind. Es ist außerdem sehr zu empfehlen, direkt an der Theke Möglichkeiten zur Desinfektion anzubieten. Das Personal sollte jeden Gast auf die erhöhten Standards aufmerksam machen und darauf hinweisen, die Geräte und Sportutensilien öfters als üblich zu reinigen.
- Hände mehrmals am Tag für 20 bis 30 Sekunden gründlich mit antibakterieller Seife waschen.
- Die Hände möglichst mit einem Papiertuch trocknen.
- In die Ellenbeuge husten und niesen, damit die Hände sauber bleiben und die Tröpfchen nicht durch die Luft geschleudert werden.
- Abstand zu anderen Menschen halten.
- Hände vom Gesicht fernhalten und auf das Händeschütteln verzichten.
Gruppenkurse und Kundenkontakt
Sollten Betreiber Gruppenkurse anbieten, ist es ratsam, auf Übungen zu verzichten, die einen direkten Körperkontakt erfordern. Um genügend Abstand zu gewährleisten, kann auch die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an solchen Kursen reduziert werden. Solche Kurse können für eine bestimmte Dauer zunächst auch gänzlich abgeschafft werden.
Aufklärung im Studio
Das Sensibilisieren für das Thema gehört ebenfalls zu den Maßnahmen, die Studioinhaber ergreifen können. Hierfür reichen bereits Infoblätter und Plakate, die in den einzelnen Räumen aufgehängt werden können. Auf der Seite infektionsschutz.de gibt es dazu eine ganze Reihe nützlicher Plakate zum Ausdrucken.
Rechtliche Ausgangslage für Studiobetreiber
FAQ für Studios (Dr. Geisler & Dr. Franke)
Die unserer Meinung nach bislang beste Zusammenfassung sämtlicher relevanter Fragen und Antworten für Studiobetreiber stammt von Dr. Geisler und Dr. Franke der Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. In Ihrem PDF geben Sie neben rechtlichen Infos auch Praxistipps und liefern Musterschreiben. Der Download ist kostenfrei!
In dem nächsten Dokument geht es um Rechtshilfen gegen die Untersagungsverordnung, Entschädigungsansprüche und der Kommunikation mit Vertragspartnern.
Welche Rechte haben Studiobetreiber und Mitglieder im Fall der angeordneten Schließung?
Sollte es dazu kommen, dass Studiobetreiber ihre Einrichtung auf behördliche Anordnung schließen müssen, liegt ein Fall der „Höheren Gewalt“ vor. Zu diesem Beschluss kamen Gerichte seinerzeit während der SARS-Pandemie. Ob es sich im Fall von Corona ebenfalls um „Höhere Gewalt“ handelt, ist noch nicht eindeutig geklärt. Aus diesem Grund ist dieser Teil der Information mit Vorbehalt zu verwenden.
Eine Schließung des Studios durch „Höhere Gewalt“ bedeutet nun, dass damit eine Vertragsstörung vorliegt und es unmöglich ist, die angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Damit sind beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit.
Die Folge: Generell sind Mitglieder von ihrer Beitragspflicht befreit.
Was Studios nun unternehmen müssen: Um zu klären, ob in einem solchen Fall das Ausfallrisiko versichert ist, sollten Studiobetreiber umgehend ihre Versicherung konsultieren.
Wichtig: Die Magicline führt keine Rechtsberatung durch. Die hier genannten Informationen stuft das Unternehmen als plausibel ein. Studiobetreiber sollten sich im Zweifel zusätzlich durch einen Rechtsbeistand absichern.
Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Muss ich im Fall einer Schließung das volle Entgelt zahlen?
Sollte es dazu kommen, dass Studiobetreiber ihre Einrichtung auf behördliche Anordnung schließen müssen, liegt ein Fall der Höheren Gewalt vor. Zu diesem Beschluss kamen Gerichte seinerzeit während der SARS-Ja, der Arbeitgeber trägt im Fall einer behördlich angeordneten Schließung das Betriebsrisiko (§ 615 Satz 3 BGB). Dadurch behalten Arbeitnehmer ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie de facto nicht arbeiten können.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Studios können prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das Ziel von Kurzarbeit ist es, Beschäftigte weniger Stunden arbeiten zu lassen, ohne sie zu kündigen. Der Verdienstausfall wird bis zu zwei Drittel von der Arbeitslosenversicherung übernommen.
Weitere Informationen und die Beantragung gibt es hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Die Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Arbeitsausfall durch das sogenannte „unabwendbare Ereignis“. Zu einem solchen Ereignis zählen beispielsweise Lieferausfälle oder Betriebsschließungen durch staatliche Schutzmaßnahmen.
Geregelt ist dies im § 96 SGB III.
„(3) Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen beruht. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch vor, wenn ein Arbeitsausfall durch behördliche oder behördlich anerkannte Maßnahmen verursacht ist, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind.“
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/96.html
Um Kurzarbeitergeld zu beantragen, müssen Studiobetreiber die verordnete Schließung unverzüglich bei ihrer Arbeitsagentur schriftlich melden. Diese prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gegeben sind.
Erleichterte Voraussetzungen durch Koalitionsbeschluss vom 8. März
Durch die aktuelle Situation hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsbeschluss am 8. März die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichtert. Dadurch soll vermieden werden, dass kleinere Betriebe in die Insolvenz gehen.Diese Erleichterungen gelten bis zum Jahr 2021 und damit 12 Monate.
Absenken des Anteils der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent: Ursprünglich müssen mindestens 1/3 der Belegschaft von Arbeitszeitreduzierungen betroffen sein, bevor Kurzarbeitergeld gewährt wird (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III).
Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
Aktuell müssen in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen bestehen, diese zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen (§ § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB III).
Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer.
Leiharbeiter hatten bislang keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG).
Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
Bisher musste der Arbeitgeber während des Bezugs des Kurzarbeitergeldes die Sozialversicherungsbeiträge weiter bezahlen.
Tipp: Es wird derzeit empfohlen, mit dem Antrag auf Kurzarbeitgeld zu warten, da die neuen Regelungen auf 12 Monate befristet sind. Laut haufe.de sollten Betriebe deshalb bis April warten.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es hier.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Am 13. März haben Bundesfinanzminister Scholz Bundeswirtschaftsminister Altmaier ein Maßnahmepaket zur Abfederung des Corona-Virus beschlossen.
Steuerliche Liquiditätshilfen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.
Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert: Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden: Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht.
Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
Verdienstausfälle und Betriebsausgaben bei Existenzgefährdung
Verträge, die durch die aktuelle „Coronakrise“ gekündigt werden, müssen leider im Einzelfall geprüft werden. Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart? Kann Schadensersatz geltend gemacht werden? Welche Kündigungsfristen gelten laut Vertrag? Grundsätzlich besteht nach §§ 56 Abs 3, 57 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Erstattungsanspruch, der durch das Finanzamt bestätigt wird.
Ungedeckte Betriebsausgaben können beim Amt geltend gemacht (§ 56 Abs. 4 IfGS) werden. Hierfür sollten Studiobetreiber ihre nicht gedeckten Ausgaben stets notieren, sauber auflisten und einreichen.
(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ifsg/56.html
Ersatz für Gehaltsfortzahlung an Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter („als Zahlstelle“ gem. § 56 Abs. 5 IfSG) und kann sich dies anschließend von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Anträge an die zuständigen Behörden sind innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der angeordneten Schließung an die Behörde zu stellen.
Informationen für Studiobesitzer in Österreich
Zentrale Anlaufstelle für österreichische Unternehmen
Es gibt von der Wirtschaftskammer eine Seite, auf der die FAQ sowie Informationen zu Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungen und internationalen Lieferketten zusammengefasst wurden:
https://wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html?shorturl=wkoat_coronavirus
Schließung der Studios
Seit dem 15. März ist es durch die Verordnung gem. § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetztes verboten, öffentliche Freizeit- und Sportbetriebe zu betreten.
Bestehen für Studios Rückzahlungsverpflichtungen, wenn Kunden ihre Mitgliedschaften aufgrund der behördlichen Schließung vorzeitig kündigen?
Nein. Unter bestimmten Umständen können Verträge zwar auch außerordentlich gekündigt werden, es muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für beide Parteien unzumutbar macht. Dabei muss die Ursache im Verhalten des Vertragspartners liegen. Diese Voraussetzungen dürften unter den gegebenen Umständen nicht vorliegen.
Darf das Studio den Betrag für die Monate abbuchen, in denen geschlossen ist?
Nein. Denn die vertraglich zugesicherten Leistungen können aktuell aufgrund der behördlich verfügten Schließung nicht vollständig bereitgestellt werden. Diese Schließung hat weder der Studioinhaber noch der Kunde zu vertreten. Sollte in den Vertragsgrundlagen nicht explizit auf so einen Fall hingewiesen sein, sind Regelungen zu Lasten des Verbrauchers unzulässig. Daher stimmt es, dass der Kunde für die Dauer der behördlichen Schließung kein Entgelt leisten muss und bereits geleistete Zahlungen zurückerhält.
Muss die Zeit der behördlichen Schließung an die ursprüngliche Vertragsdauer angehängt werden?
Nicht unbedingt. Eine einvernehmliche Verlängerung der Vertragsdauer ist auf jeden Fall zulässig. Verpflichtend ist diese jedoch nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Grundsätzlich ist eine Verlängerung aber für beide Seiten eine adäquate Möglichkeit, das Vertragsverhältnis in fairer Art und Weise fortzusetzen.
Welche Sanktionen erwarten Studiobesitzer bei Nichteinhaltung der im Erlass erwähnten Handlungsanweisungen?
Hier sind mehrere Tatbestände zu beachten. Im schlimmsten Fall kann eine vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorliegen. Das Epidemiegesetz sieht hier grundsätzlich eine Verwaltungsstrafe von 1.450 EUR, im Nichteinbringungsfall eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen vor.
Ebenso kann eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegeben sein. Im Falle von Ansteckungen können zudem auch noch zivilrechtliche Haftungen entstehen, z.B. Schadenersatzforderungen für die Behandlungskosten erkrankter Kunden oder Mitarbeiter.
Eine Verwaltungsübertretung liegt vor, wenn eine Betriebsstätte trotz eines Verbots betreten wird. Dies kann eine Geldstrafe von bis zu 3.600 EUR nach sich ziehen. Darüber hinaus kann der Inhaber, der nicht dafür sorgt, dass seine Betriebsstätte nicht betreten wird, mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.
Mietzinsregulierung
Studiobetreiber in Österreich können sich in der aktuellen Situation auf die §§ 1104 und 1105 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) beziehen. In diesen ist geregelt, dass die Mietzahlung entfällt, wenn das Bestandsobjekt aufgrund außerordentlicher Zufälle wie z.B. Seuchen nicht benutzt werden kann. Selbst dann, wenn das Gebäude nur eingeschränkt verwendet werden kann, ist die Miete reduzierbar.
Laut unseren Informationen wird das Coronavirus allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach zu einem außergewöhnlichen Zufall zählen, weswegen sich Studiobetreiber in Österreich nun auf diese Paragraphen berufen sollten.
„Ob und in welcher Höhe eine Mietzinsreduktion gerechtfertigt ist, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, zumal im Mietvertrag auch abweichende Regelungen enthalten sein können. Um allfällige Rückforderungsansprüche nicht zu verlieren, sollte man die Miete im Zweifel nur unter Vorbehalt zahlen.“
Quelle: Wiener Zeitung vom 16.03.2020: „Geschäftsschließungen: Kann man die Mietereduzieren?“
Soforthilfen für Studios
Soforthilfe des Bundes
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, errichtet die Bundesregierung einen Schutzschild in unbegrenzter Höhe. Das Hilfsprogramm hat vier Säulen:
- Flexibleres Kurzarbeitergeld: Die Hürden für Kurzarbeitergeld sind gesenkt worden.
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen: Firmenkönnen Steuern stunden lassen und Vorauszahlungen für das laufende Jahr senken oder aussetzen.
- Milliarden-Hilfsprogramme: Mehr Firmen sollen zinsgünstige Kredite erhalten, der Zugang zu Bürgschaften für Darlehen wird erleichtert. Firmen, die Zahlungsprobleme haben und nicht ohne Weiteres an Förderprogramme kommen, sollen gesondert gefördert werden.
- Stärkung des Europäischen Zusammenhalts: Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für ein koordiniertes Vorgeheneinsetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die nötigen Schritte zur Soforthilfe des Bundes auf ihrer Seite zusammengefasst:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kurzfakten-corona-soforthilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Quelle: t-online.de, 20.03.2020, 13:56
Soforthilfe der Bundesländer
Baden-Württemberg
Ein Härtefallfonds von 5 Milliarden Euro für Zuschüsse für kleine Unternehmen, Start-ups und Freiberufler bis 50 Beschäftigte wurde eingeführt. Je nach Fall sind damit bis zu 30.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschüsse möglich. Umsatzeinbrüche bzw. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11.03.2020 eingetreten sind, sind nicht förderfähig.
Höhe der Soforthilfen
Die Staffelung der Soforthilfen in Baden-Württemberg sieht 9.000€ für Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten vor, 15.000€ für solche mit bis zu 10 Beschäftigten und 30.000€ für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Als weitere Maßnahme wurde der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften von 200 Millionen auf 1 Milliarde Euro aufgestockt.
Mehr Informationen zum Antrag:
https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfe-baden-wuerttemberg-beantragen//
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Bayern
Die Corona-Soforthilfe Bayern steht gewerblichen Unternehmen und Selbstständige inkl. Freiberuflern mit maximal 250 Mitarbeitern zur Verfügung. Euer Wirtschaftsstandort muss sich in Bayern befinden, damit ihr die Hilfen in Anspruch nehmen könnt.
Höhe der Soforthilfen
Bevor in Bayern ein Antrag gestellt werden kann, muss zuvor jedoch auf liquides Privatvermögen zurückgegriffen werden. Anschließend gibt es 5.000€ bei bis zu 5 Erwerbstätigen, 7.500€ bei bis zu 10 Erwerbstätigen, 15.000€ bei bis zu 50 Erwerbstätigen und 30.000€ bei bis zu 250 Erwerbstätigen.
Mehr Informationen zum Antrag:
https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfe-bayern-beantragen/
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Berlin
In Berlin gibt es 600 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für Unternehmen und Selbstständige. 300 Millionen Euro werden in Form von Zuschüssen für kleine Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die anderen 300 Millionen Euro stehen als zinslose Kredite für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zur Verfügung.
Höhe der Soforthilfen
Es sind bis zu 5.000€ Zuschuss für kleine Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern möglich. Das Maximalvolumen der unverzinsten Kredite bei größeren Unternehmen beläuft sich auf bis zu 500.000€.
Mehr Informationen zu den Liquiditätshilfen:
Über die IBB
Corona-Soforthilfe Berlin beantragen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Brandenburg
Brandenburg hat ein Corona-Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solopreneure beschlossen. Die Zuschüsse liegen zwischen 9.000 und 60.000€.
Höhe der Soforthilfen
Dabei bekommen Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 9.000€, mit bis zu 15 Erwerbstätigen bis zu 15.000€, mit bis zu 50 Erwerbstätigen bis zu 30.000€ und mit bis zu 100 Erwerbstätigen bis zu 60.000€ als Soforthilfe.
Zudem sind zinsfreie Steuerstundungen beim zuständigen Finanzamt möglich: Formular
Weitere Informationen zu den Anträgen: ILB
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Bremen
Corona-Soforthilfen in Bremen könnt ihr im Schnellverfahren bis 5.000 Euro über die Bremer Aufbaubank (BAB Bremen) beantragen. Bei erhöhtem Bedarf sind bis zu 20.000 Euro möglich. Die Zuschüsse sind für kleine Unternehmen und Freiberufler mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro gedacht.
Zudem wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu den Anträgen:
Bremer Aufbau-Bank NBANK
Für Bremerhavener: Antrag zur Corona-Soforthilfe
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Hamburg
Ein zentraler Punkt des Maßnahmenpakets ist die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS).
Höhe der Soforthilfen
Dabei bekommen Solo-Selbständige, also Einzelkämpfer, 2.500€ ausgezahlt, Kleinunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern 5.000€, Betriebe bis 50 Mitarbeitern bekommen 10.000€ und solche mit bis zu 250 Mitarbeitern 25.000€.
Zudem wurden IFB Förderkredite Kultur und Sport zur Rettung von Sportvereinen und Kultureinrichtungen beschlossen und es gibt Kredite bis zu 750.000€ für KMU und Freiberufler mit maximal 5 Jahren am Markt.
Mehr Informationen zum Antrag: Formulare zur Antragstellung
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Hessen
Die Landesregierung will bis zu 7,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung stellen. Anträge werden über das Regierungspräsidium Kassel gestellt.
Höhe der Soforthilfen
In Hessen beträgt die Höhe der Soforthilfen 10.000€ für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten, 20.000€ für solche mit bis zu 10 Beschäftigten und 30.000€ für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Zudem wurde eine vorübergehende Liquiditätsunterstützung von bis zu 1,5 Milliarden Euro beschlossen. Alle weiteren hessischen Förderprogramme bleiben bestehen und können hier eingesehen werden: Hessische Förderprogramme
Die WIBank stellt zudem Kredite zwischen 25.000€ und 150.000€ für KMU mit bis zu 25 Mitarbeitern und für Freiberufler aus. Weitere Informationen hierzu: WIBank
Mehr Informationen zum Antrag: Leifaden zur Corona-Soforthilfe Hessen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Mecklenburg-Vorpommern
Ein Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ist genehmigt. Zudem ist eine Hotline für Unternehmen eingerichtet worden: 0385 588 5588. Eine Unterstützung durch die Landesregierung in Höhe von 100 Millionen Euro ist ebenfalls beschlossen worden.
Höhe der Soforthilfen
Dabei bekommen Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern 9.000€, mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000€, mit bis zu 25 Mitarbeitern 25.000€ und mit bis zu 49 Mitarbeitern 40.000€ Soforthilfe.
Mehr Informationen zum Antrag:
Landesförderinstitut
Zudem kann eine Antragsvormerkung über die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin vorgenommen werden, aber Achtung: Dies ersetzt die eigentliche Antragstellung nicht, sondern beschleunigt nur die spätere Bearbeitung.
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Niedersachsen
Niedersächsische Unternehmer können bis zu 20.000 Euro Soforthilfe beantragen.
Höhe der Soforthilfen
Die Staffelung der Corona-Soforthilfen in Niedersachsen sieht wie folgt aus. Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bekommen 3.000€, mit bis zu 10 Beschäftigten 5.000€ und mit bis zu 30 Beschäftigten 10.000€. Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigte bekommen 20.000€ als Unterstützung.
Zudem wurde auch noch ein weiteres sechsmonatiges Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmen und Familienbetriebe beschlossen, das im Anschluss dann greifen soll.
Mehr Informationen zum Antrag:
Artikel zur Corona-Soforthilfe Niedersachsen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Nordrhein-Westfalen
Ein Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro für Mittelständler, Kleinunternehmen und Start-ups wurde gespannt. Zusätzliche Zuschüsse zu den Zuschüssen der Regierung gibt es in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Höhe der Soforthilfen
Dabei erhalten Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten 9.000€, welche mit bis zu 10 Beschäftigten 15.000€ und die mit bis zu 50 Beschäftigten 25.000€. Die Soforthilfe für Künstler und Selbständige beträgt einmalig 2.000€.
Mehr Informationen zum Antrag:
Artikel zur Corona-Soforthilfe Niedersachsen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Rheinland-Pfalz
Die zentrale Stabsstelle Unternehmenshilfe steht euch für eine Beratung für Corona- Soforthilfe via E-Mail oder telefonisch unter 06131 16 5110 zur Verfügung. Es erfolgt eine Erweiterung des Regierunsprogramms zur Unterstützung Selbstständiger mit dem Corona- Hilfsprogramm ”Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz”. Als Corona-Hilfe wurde in Rheinland-Pfalz ein Sofortdarlehen für Unternehmen mit bis zu 30 Angestellten ins Leben gerufen.
Höhe der Sofortdarlehen
Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gibt es 10.000€ als Unterstützung und für solche mit bis zu 30 Beschäftigten gibt es 30.000€.
Die Sofortdarlehen für Unternehmen in der Corona-Krise haben eine Laufzeit von 6 Jahren. Bis Ende 2021 sind sie tilgungsfrei. Zudem wurde eine Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro beschlossen.
Mehr Informationen und Hilfestellungen gibt es hier:
ermoeglicher.de
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Saarland
Ein Corona-Nothilfe-Programm mit einem Volumen von 30 Millionen Euro an Zuschüssen wurde beschlossen. Das Programm ist für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeiter gedacht. Die Soforthilfe ist gestaffelt von 3.000 bis 10.000 Euro, ohne Rückzahlpflicht, wenn ihr die Fördervoraussetzungen erfüllt. Der Zuschuss kann zu bestehenden Bundeshilfen als Landeshilfe hinzugezogen werden, allerdings nur bis zur maximalen Zuschusshöhe der Regierung.
Zusätzlich wurde ein parallellaufendes Kreditprogramm für die Corona-Hilfe von 10 Millionen auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Auch gibt es eine weitre Kleinunternehmer-Soforthilfe für Firmen mit einer niedrigeren Bilanzsumme als 350.000€ oder weniger als 700.000€ Jahresumsatz.
Mehr Informationen zu den Anträgen:
Antragsformular
Formulare für alle Maßnahmen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Sachsen
In Sachsen wurde ein Soforthilfeprogramm „Sachsen hilft sofort“ ins Leben gerufen, das Freiberuflern und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten unter die Arme greifen soll.
Hilfe der Sofortdarlehen
Für solche Kleinunternehmen gibt es mindestens 5.000€ und maximal 50.000€ als Sofortdarlehen, wobei eine Aufstockung auf bis zu 100.000€ möglich ist, wenn nach 4 Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf existiert. Die Soforthilfe wird innerhalb von 2 Tagen bereitgestellt.
Mehr Informationen zu „Sachsen hilft sofort“:
Sachen hilft sofort
Für größere Unternehmen müssen Sofortdarlehen über die Sächsische AufBaubank (SAB) beantragt werden. Musterantrag
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt stehen bis zu 400 Millionen Euro an Liquiditätshilfen für Unternehmen bereit. Das Soforthilfeprogramm für Zuschüsse an kleine Unternehmer und Freiberufler wird über die IB Sachsen-Anhalt abgewickelt. Zudem gibt es 400 Euro Corona-Soforthilfe für Künstler jeden Monat. Eine Corona-Hotline ist eingerichtet: Corona-Hotline: 0800 56 007 57
Mehr Informationen zum Antrag:
Antragsformular
Zudem hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ihre Unterstützung bei Stundungen zugesagt: Musterantrag
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat ein Corona-Soforthilfe-Programm mit 500 Millionen Euro beschlossen. Davon gehen 100 Millionen als Zuschüsse an Einzelkämpfer und Kleinstunternehmer.
Kleinunternehmer mit bis zu 5 Mitarbeitern bekommen dabei 9.000€ als Unterstützung, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000€.
Mehr Informationen zum Antrag:
Anleitung zur Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Thüringen
Ein Soforthilfeprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen ist gestartet, mit einem Volumen bis zu 1,5 Milliarden Euro Unterstützung. Es erfolgt ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, abhängig von Unternehmensgröße (5.000 Euro bis 5 Mitarbeiter und 30.000 Euro bis 50 Mitarbeiter). Die maximale Auszahlungsdauer zwischen Antragstellung und Auszahlung soll 5 Tage betragen.
Zudem wurde ein Thüringen-Fonds geplant, um sich an Unternehmen der Region beteiligen zu können. Der maximale Kreditbetrag der Thüringer Aufbaubank wurde von 1 auf 2 Millionen Euro angehoben, wobei ab sofort auch Freiberufler Darlehen beantragen können.
Mehr Informationen zum Antrag und zu den Krediten:
Corona-Soforthilfe Thüringen
Quelle: fuer-gruender.de, 02.04.2020
Beantragung von KfW-Mitteln für Studios
Die Bundesregierung hat einen Plan vorgestellt, der es Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern vereinfacht, Liquiditätshilfen bei der staatlichen KfW-Bank zu beantragen. Diese sollen helfen, Investitionen sowie Betriebsmittel wie Miete, Personal- und Energiekosten auch in der aktuellen Situation geschultert zu bekommen.
Wie kann ich als Studio KfW-Mittel beantagen?
Folgende Schritte müssen dabei befolgt werden:
- Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: Hier werden die Rahmenbedingungen festgelegt und Sie müssen bspw. beantworten, wie Ihr Studio mit den aktuellen Beiträgen verfährt, wie viele Beiträge wegfallen und ob mit Mitarbeitern und Kunden irgendwelche Regelungen getroffen wurden. (Kurzarbeit, Gutschriften…).
- Mitgliederzahl abschätzen: Hier gilt es die Frage zu beantworten, wie viele Mitglieder das Unternehmen bei einer Wiederaufnahme des Betriebs haben wird.
- Liquiditätsplanung für mindestens 36 Monate: Hier müssen Sie jeweils realistische Best-Case- und ein Worst-Case-Szenarien für die nächsten 36 Monate durchspielen und eine Situations- und Markteinschätzung liefern.
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Letzte zwei Bilanzen
- BWA Dezember 2019
- Aktuellste BWA 2020
- Aufstellung der aktuellen Verbindlichkeiten
- Mitgliederentwicklung 2019 – Feb 2020
Wichtige Fragen seitens der Studiomitglieder
Ist das Virus durch Schweiß übertragbar?
Nein, Schweiß enthält kaum Keime und führt nicht zu vermehrten Infektionen. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sporttreibende ggf. nicht kennen. Hier können Studiobetreiber Aufklärungsarbeit leisten.
Der Hauptübertragungsweg scheint nach aktueller Lage die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese erfolgt immer dann, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine Übertragung über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist möglich.
Ist die Ansteckungsgefahr in Saunas und Schwimmbädern höher?
Die Gefahr der Ansteckung in Saunas und Schwimmbädern ist genauso groß wie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Großveranstaltungen. Speziell für das Schwimmbad gilt: Eine Übertragung funktioniert nicht über das Wasser. Das Virus schwimmt nicht einfach so herum und kann sich übertragen. Es ist sogar so, dass Chlor und Hitze vor dem Virus schützen.
In der Sauna haben Viren ebenfalls geringe Chancen, sich zu verbreiten. Die hohen Temperaturen und die hohe Luftfeuchtigkeit mögen die Viren überhaupt nicht. Das bedeutet also, dass keine gesonderten Hygienemaßnahmen im Schwimmbereich oder in der Sauna nötig sind. Besucherinnen und Besucher sollten auch hier direkten Körperkontakt meiden. Tröpfcheninfektionen über die Schleimhäute bleiben die Hauptursache bei der Verbreitung.
Alternativangebote von Studios im Fall einer Schließung
Outdoor-Aktivität
Wenn der Betrieb geschlossen ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, im Freien Sport zu treiben. Hier können in Kleingruppen z.B. Jogging-Kurse, Yoga oder Hindernisparcours eine geeignete Alternative sein. Wichtig bleibt weiterhin, dass Aktivitäten ohne Körperkontakt gewählt werden sollten.
Achtung: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation ist diese Alternative nicht mehr von Relevanz!
Online-Kurse
Studios können ihren Mitgliedern Online-Kurse anbieten, damit sie auch zu Hause aktiv bleiben. Solche Kurse sind einfach in der Herstellung: In der Regel reicht ein Smartphone und ein Trainer. Achtet unbedingt auf eine stabile Internetverbindung und eine gute Tonqualität.
Die Videos können entweder auf dem eigenen Server hochgeladen und abgerufen werden oder aber einfach bei YouTube erscheinen. Dort gibt es die Möglichkeit, das Video „versteckt“ und nur mit den eigenen Mitgliedern durch einen bestimmten Link zu teilen, der per Newsletter verschickt wird.
Wir empfehlen außerdem Skype, Google Hangouts oder Zoom.
Kostenlose Onlinekurse
Die Anbieter für Onlinekurse, CYBEROBICS, CyberFitness und Les Mills, haben dankenswerterweise ihr Angebot für Studiobetreiber derzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
CYBEROBICS
Die RSG Group hat uns mitgeteilt, dass ab sofort das gesamte ONLINE TRAININGS-PROGRAMM von CYBEROBICS als Premium-Konto für jeden Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
CYBEORBIC, das bedeutet über 40 mitreißende LIVE Classes, die jedes Mal wieder anders und neu sind – in denen Top Trainer und echtes Kursfeeling zu Höchstleistungen motivieren und mehr als 100 On Demand Workouts für jedes Ziel und Level an atemberaubenden Locations.
Stay strong – stay together!
Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort ganz einfach über: https://www.cyberobics.com/de/
CyberFitness
Die CyberConcept GmbH ist seit über 11 Jahren Anbieter für virtuelle Kurse in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit CyberFitness hat das Unternehmen ein Hilfepaket für Studiobetreiber bereitgestellt und bietet Gutscheine für die Nutzung ihres Angebots.
E𝘀 𝗲𝗻𝘁𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 Studios 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿!Die Gutscheine haben eine Laufzeit von 3 Monaten und laufen danach automatisch ab.
Anmeldung (Studionamen + Adresse) über: 𝗰𝗼𝗿𝗼𝗻𝗮@𝗰𝘆𝗯𝗲𝗿𝗳𝗶𝘁𝗻𝗲𝘀𝘀.𝗱𝗲
Les Mills
Les Mills arbeitet mit mit 20.000 Studios auf der ganzen Welt zusammen und bietet digitale Kurse auf höchsten Niveau. In dieser schwierigen Situation bietet Les Mills die Nutzung der Plattform kostenlos an. Studioinhaber haben Zugriff auf 95 Workout-Optionen in 8 Kategorien in englischer Sprache – ab sofort live und abspielbar.
„Solange unsere Branche unter den Folgen des Virus leidet, bleiben die Workouts online und zugänglich“, schreibt Les Mills.
Weitere Informationen erhalten Studioinhaber unter mailto:info@lesmills.de sowie https://watch.lesmillsondemand.com/at-home-workouts
Kommunikation mit den Mitgliedern erhöhen
Studios sollten im Fall einer Schließung auf eine verstärkte Kommunikation achten. Hierfür eignen sich sowohl die Social-Media-Kanäle als auch die eigene Website und der Newsletter. Das Ziel ist es, den Mitgliedern auch bei Nicht-Erscheinen im Studio einen Mehrwert zu liefern. Betreiber sollten das Know-how ihrer Trainer und Ernährungsexperten nutzen und dies über alle Kanäle spielen.
Inhalte der Studiokommunikation könnten sein …
- Informationen über die aktuelle Situation und Dauer der beschlossenen Schließung
- Trainingspläne für Zuhause
- Ernährungspläne für Zuhause
- Hinweise auf zukünftige Veränderungen und Pläne nach Corona (z.B. neue Kurse, neue Geräte, Gewinnspiele etc.)
Beispiel für eine gute Kommunikation
Die folgenden Beispiele sind Empfehlungen der Magicline für eine transparente, positive und ehrliche Kommunikation im Fall der Schließung. Doch auch Studios, die weiterhin ihren Betrieb am Laufen haben, müssen vermehrt kommunizieren. Es ist gerade jetzt besonders wichtig darauf zu achten, dass die Verbindung zu Mitgliedern verstärkt wird und damit die Bereitschaft, die Beitragszahlung im Fall einer Schließung zu reduzieren.
„Liebe Mitglieder,
wie ihr sicher mitbekommen habt, müssen einige Geschäfte durch die Coronapandemie ihren Betrieb einstellen. Leider betrifft diese Maßnahme auch uns. So verständlich und wichtig solche Sicherheitsbestimmungen auch sind, so bedauerlich ist es natürlich für uns und unsere Mitglieder.
Wir möchten euch hiermit informieren, dass unser/e Studios vom [DATUM] bis einschließlich [DATUM] geschlossen bleiben. Sobald wir eine Entwarnung seitens der Behörden erhalten, geben wir euch über alle unsere Kanäle Bescheid und öffnen wieder die Türen.
[OPTIONAL]
Die Zeit für die Dauer der Schließung erhaltet ihr am Ende eurer Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt.
[OPTIONAL]
Doch keine Sorge, wir werden die Schließung dafür nutzen, unser/e Studio/s so richtig auf Vordermann zu bringen. Folgende Maßnahmen führen wir in dieser Zeit durch:
– Intensive Grundreinigung und Desinfektion aller Räume und Geräte
– Reparatur beschädigter Geräte und Computersysteme
– Neue Dekoelemente für ein schöneres Studio besseres Wohlbefinden
– Neue Konzepte und neue Kurse für noch mehr Erfolg bei eurem Workout
Wir danken euch für euer Verständnis und hoffen sehr, dass ihr uns weiterhin treu bleibt. Wir werden sicher auch diese Krise überstehen! Bis dahin wünschen wir euch ganz viel Gesundheit! Achtet auf euch und eure Mitmenschen, meidet unnötige Ansammlungen.
Wir freuen uns jetzt schon sehr auf unsere Wiedereröffnung und können es kaum erwarten, euch wieder zu sehen!
Bleibt gesund!
Euer [Studioname]“
Verwendete Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, DSSV, Robert Koch Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, haufe.de, Wiener Zeitung vom 16.03, Praxis VITA vom vom 10.3.
Best Case aus der Praxis (Sportsclub Bergedorf)
Ein Beispiel für eine gute Kommunikation an die Mitglieder in Zeiten der Schließung findet sich auf der Facebook-Seite von Alexander Sosa (Sportsclub Bergedorf). Wir haben seine Zustimmung erhalten, sein Posting auch hier zu teilen. Lieber Alexander, vielen Dank dafür!
Nutzt es bitte als Inspiration und haltet den engen Kontakt zu euren Mitgliedern.
—–
Liebe Mitglieder,
aufgrund einer flächendeckenden behördlich angeordneten Schließung wegen des Coronavirus, müssen wir unsere Studios vorübergehend schließen. Wir werden diese Zeit nun nutzen, um das Studio für Euch auf Vordermann zu bringen und werden auch während dergesamten Zeit der Schließung weiterhin für euch da sein.
1. Exklusive LES MILLS Online-Kurse 🏋️♀️🧘♀️
Wir freuen uns sehr, euch absofort und für die gesamte Dauer der Epidemie die neuen Online-Kurse des Weltmarktführers Les Mills kostenfrei in euer Wohnzimmer auf euer Handy, Monitor oder Home-TV senden zu dürfen. Es ist eine Weltneuheit und erst seit heute in Deutschland verfügbar. Ob Yoga, Cardio, Bodycombat oder Mindfullness,freut euch über die 95 besten Kurse mit den professionellsten Trainern. Gehtdafür einfach auf auf ▶️ https://watch.lesmillsondemand.com/at-home-workouts, der Link ist ab sofort für euch freigeschaltet. Ihr könnt die Kurse auch zusammen mit Freunden nutzen und den Link weiter versenden. Er ist für euch kostenfrei und es werden keine Daten gesammelt. Weitere Infos folgen.
2. Sports Club Online-Kurse um 18Uhr in deinem Wohnzimmer 📲💃
Darüber hinaus möchten wir euch ab Mitte der Woche gerne werktags um 18 Uhr auf unserer Facebook- und Instagram-Seite einen Online-Live-Kurs, wir nennen Ihn „Geister-Kurs“, direkt aus unserem Kursraum anbieten. Stärkt euer Immunsystem und bleibt beweglich – und das alles bequem und sicher von eurem Wohnzimmer aus. Schaltet ab 18 Uhr ein und seid live dabei. Der Kurs dauert nur 30 Minuten und ist für jedermann/frau geeignet. Wir werden wechselnde Kurse mit euren beliebtesten Trainern anbieten und nehmen auch Wünsche entgegen!
3. Persönlicher Online-Service 💁♀️
Wir erarbeiten derzeit mit verschiedenen anderen Firmen für dich Trainingspläne für Zuhause. Dazu haben wir von 10 – 14 Uhr eine Hotline eingerichtet, über die du uns Fragen zu deinemTraining stellen kannst. Wir möchten trotz Schließung für dich da sein und dirden besten Service bieten, der in dieser schwierigen Situation möglich ist.
4. Finanzieller Ausgleich 💵
Den Zeitraum, den ihr nicht beiuns trainieren könnt, bekommt Ihr, neben vielfältiger Alternativangebote, am Ende eurer Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt. Diese Schließung bedeutet auchfür uns eine große wirtschaftliche Herausforderung, da alle Kosten wie etwa Gehälter, Mieten, Gerätekosten etc. von uns in vollem Umfang weitergetragen werden müssen und unser Personal auch weiterhin für euch da sein wird. Daher schon jetzt ein großes Dankeschön für euer Verständnis und eure gute Unterstützung!
5. Neustart mit euren Freunden 👭
Zur Wiedereröffnung erhaltet ihr von uns jeweils 3 x 1 Gratismonate für eure Freunde, wenn diese noch nicht beiuns angemeldet sind. Nennt uns einfach ihren Namen und sie können dann unkompliziert zusammen mit euch einen ganzen Monat lang kostenfrei trainieren, um euch gegenseitig wieder zu motivieren.
6. Kostenfreie Probetrainings- und Online-Mitgliedschaften 💻
Kostenfreie Probetrainings ab Wiedereröffnung zum Wunschtermin oder Online-Mitgliedschaften findet ihr auf ➡️ www.sportsclub.fitness.
Wir hoffen, das Studio so schnell wie möglich wieder öffnen zu dürfen und informieren euch auf unseren Social-Media-Kanälen über die aktuelle Entwicklung. Bei Rückfragen stehen wir euch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Auch möchten wir euch vorab danken, dass ihr uns als regionales Familienunternehmen unterstützt, indem ihr Verständnis zeigt.
So eine Krise ist auch uns noch völlig unbekannt. In diesen schweren Zeiten möchten wir zusammenstehen und unseren Mitgliedern und Mitarbeitern sagen: Ihr seid alle weiterhin herzlich willkommen. Wir stehen das gemeinsam durch.
#supportyourlocaldealer
Bitte nutzt die Zeit, auch euch solidarisch zu zeigen, mit denen, die älter sind, eure Hilfe beim Einkaufenoder Gang zum Arzt benötigen und helft ihnen. Zusammen gehen wir alle stärkeraus der Krise hervor. 💪
Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Fitnesstraining die beste Maßnahme gegen fast alle Krankheiten darstellt. Daher: Trainiert bitte weiter und nutzt unsere vielfältigen Online-Angebote!
Wir danken euch von ganzem Herzen für euer Verständnis. ❤️
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