
am 18. August 2020
Mit uns bist du KassenSichV-konform!
Ab dem 30.09.2020 müssen elektronische oder computergestützte
Kassensysteme oder Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese TSE speichert die ausgeführten Transaktionen der Kasse intern ab und liefert einen bestimmten Code zurück, der dann auf den Verkaufsbeleg gedruckt wird. Alle damit zusammenhängenden Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll ebenfalls abgespeichert und für das Finanzamt exportierbar gemacht.
Die Verordnung dient dazu, Schwarzgeld und Steuerhinterziehung über Kassen und auch digitale Systeme möglichst zu unterbinden. Ziel ist es also, Unternehmen vor Manipulationen zu schützen. Und zu diesen Unternehmen gehören natürlich auch Fitnessstudios und Sportanlagen, die eine solche Kasse führen.
Die Corona-Pandemie hat das Inkrafttreten der Verordnung deutlich verschoben. Statt am 30.09. müssen betroffene Unternehmen nun bis zum 31.03.2021 diese neue Sicherheitsmaßnahme umgesetzt haben, sofern die im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt sind. Zu diesem Beschluss kamen alle Bundesländer (bis auf Bremen) im Juli 2020. Dennoch müssen Fitnessstudios bereits vorher aktiv werden.
Folgende Bedingungen müssen in diesen Bundesländern für die Fristverlängerung erfüllt sein:
Die Nachweise sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Auch wenn die Verordnung aufgeschoben wurde, müssen die notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme, soweit wie möglich, umgehend durchgeführt werden, um die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
Die gute Nachricht: Alle Kunden der Magicline müssen nichts weiter unternehmen, denn wir sind sicher und bestens aufgestellt, um der neuen Kassensicherungsverordnung zu entsprechen!
Die zweite gute Nachricht: Für ein cloudbasiertes Registrierkassen-System wie das der Magicline wird keine weitere Hardware benötigt. Für stationäre Server und Rechner wird in der Regel ein spezieller USB-Stick benötigt, der aktuell rund 200 Euro kostet. In einigen Online-Shops sind die Sticks derzeit vergriffen und es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Pandemie die Produktion der Hardware länger dauert.
Mit der Magicline ergibt sich dieses Problem erst gar nicht.
Für unsere Registrierkassen benutzen wir eine cloudbasierte TSE-Lösung, die alle Transaktionen genauestens speichert und nachverfolgt. Jeder Transaktion wird ein Code zugewiesen, der zudem auch auf den Kassenbon gedruckt wird.
Alle aufgezeichneten Transaktionen des Kassensystems werden im System der Magicline abgespeichert. Diese gespeicherten Transaktionen können im Nachhinein nicht mehr geändert oder gelöscht werden und sind somit auch für das Finanzamt verwendbar.
Zusammen mit unserem Partner A-Trust haben wir bereits eine Lösung für ähnliche Registrierkassen-Systeme in Österreich entwickelt und umgesetzt (RKSV).
Unser Partner befindet sich zudem aktuell in einem Zertifizierungsprozess mit dem BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Außerdem ist unsere cloudbasierte TSE-Lösung vollständig wartungsfrei für alle Betriebe, die die Magicline-Lösung verwenden. Im Gegensatz hierzu müssen andere TSE-Elemente, die direkt mit dem stationären Kassensystem verbunden sind, alle 5 bis 7 Jahren ersetzt werden.
Du bist nicht bei der Magicline? Kein Problem, wir bieten allen Interessierten Beratungstermine an und helfen gerne weiter! Einfach den Link klicken und einen freien Termin wählen.
Je nach Bundesland ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.
Hier eine Übersicht aller Bundesländer mit Fristen und damit der Anforderung an das Dokument.
Bundesland | Frist |
Berlin | 30.08.2020 |
Brandenburg | 31.08.2020 |
Mecklenburg-Vorpommern | 30.09.2020 |
Saarland | 30.09.2020 |
Sachsen | 31.08.2020 |
Sachsen-Anhalt | 30.09.2020 |
Schleswig-Holstein | 30.09.2020 |
Wir garantieren, dass bis Ende März 2021 die Umsetzung der cloudbasierten TSE-Lösung für alle Registrierkassen innerhalb der Magicline abgeschlossen sein wird, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen, die über die Magicline durchgeführt werden, in vollster Übereinstimmung mit der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) stehen.
Rechtliche Grundlage und weitere Informationen
§ 146a (1) Satz 1: „Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.“
§ 146a (1) Satz 2-5: „Das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen nach Satz 1 sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Diese zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. Die digitalen Aufzeichnungen sind auf dem Speichermedium zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen durch elektronische Aufbewahrung verfügbar zu halten. […]
Alle Bestandskunden, die Fragen und Hilfe zu diesem Thema benötigen, können sich gerne bei uns melden:
– Telefonisch unter
– Via Chat direkt in der Magicline
– Per Mail an info@magicline.com
Du setzt die Magicline noch nicht in deinem Studio ein und hast Fragen zu diesem Thema? Kein Problem! Bestimmt können wir dir weiterhelfen!