am 18. August 2020
UPDATE 1. Januar 2023!
Sämtliche Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sind mittlerweile abgelaufen. KassenSichV-konforme Kassen mit TSE sind jetzt Pflicht. Alle weiteren Informationen findest du hier:
Weitere Informationen zur Kassensicherung in der Magicline gibt es hier:
Worum geht es bei der Verordnung?
Nach einer Fristverlängerung durch Corona, ist es nun bald soweit: Ab dem 01. April 2021 müssen elektronische, computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese TSE speichert die ausgeführten Transaktionen der Kasse intern ab und liefert einen bestimmten Code zurück, der dann auf den Verkaufsbeleg gedruckt wird. Alle damit zusammenhängenden Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll ebenfalls abgespeichert und für das Finanzamt exportierbar gemacht.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) dient dazu, Schwarzgeld und Steuerhinterziehung über Kassen und auch digitale Systeme möglichst zu unterbinden. Ziel ist es also, Unternehmen vor Manipulationen zu schützen. Und zu diesen Unternehmen gehören natürlich auch Fitnessstudios und Sportanlagen, die eine solche Kasse führen.
Zusammenarbeit mit fiskaly
Zusammen mit dem Anbieter fiskaly, haben wir einen starken Partner gefunden, der uns und dich bei der Kassensicherungsverordnung in Deutschland unterstützt. In Österreich arbeiten wir weiterhin mit unserem Partner A-Trust zusammen. Die entwickelte cloud-basierte Lösung bietet dir somit die größtmögliche Sicherheit für deine Transaktionen.
Cloudbasierte TSE-Lösung mit der Magicline
Die gute Nachricht: Wir haben bereits seit langem gemeinsam mit fiskaly alles in die Wege geleitet, um der neuen Kassensicherungsverordnung zu entsprechen!
UPDATE (Stand 29. März 2021):
Leider verzögert sich die Bearbeitung der TSE Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den fiskaly Service. Das betrifft nicht nur unseren Partner, sondern auch alle weiteren in Deutschland zur Verfügung stehenden Anbieter für cloudbasierte TSE-Lösungen.
„[Es] sind bereits seit einigen Wochen alle benötigten Dokumente sowie Softwarepakete bei den jeweils zuständigen Stellen eingereicht. Wir haben bereits sehr positives Feedback und gehen somit aktuell davon aus, dass die Zertifizierung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein wird. Danach folgt nur mehr die finale Übergabe des Systems an unsere Kunden. Wir sind also bestrebt das Thema KassenSichV erfolgreich und zeitnah gemeinsam mit unseren Kunden abzuschließen.” – fiskaly
Die zweite gute Nachricht: Für ein cloudbasiertes Registrierkassen-System wie das der Magicline wird keine weitere Hardware benötigt. Für stationäre Server und Rechner wird in der Regel ein spezieller USB-Stick benötigt, der aktuell rund 200 Euro kostet. In einigen Online-Shops sind die Sticks derzeit vergriffen und es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Pandemie die Produktion der Hardware länger dauert.
Mit der Magicline ergibt sich dieses Problem erst gar nicht.
Cloud-Lösung als sichere Methode und ohne weitere Hardware umsetzbar
Für unsere Registrierkassen benutzen wir eine cloudbasierte TSE-Lösung, die alle Transaktionen genauestens speichert und nachverfolgt. Jeder Transaktion wird ein Code zugewiesen, der zudem auch auf den Kassenbon gedruckt wird.
Alle aufgezeichneten Transaktionen des Kassensystems werden im System der Magicline abgespeichert. Diese gespeicherten Transaktionen können im Nachhinein nicht mehr geändert oder gelöscht werden und sind somit auch für das Finanzamt verwendbar.
Wartungsfrei und für immer gültig nur bei cloudbasierten Lösungen
Außerdem ist unsere cloudbasierte TSE-Lösung vollständig wartungsfrei für alle Betriebe, die die Magicline-Lösung verwenden. Im Gegensatz hierzu müssen andere TSE-Elemente, die direkt mit dem stationären Kassensystem verbunden sind, alle 5 bis 7 Jahren ersetzt werden.
Beratung für Nicht-Kunden
Du bist nicht bei der Magicline? Kein Problem, wir bieten allen Interessierten Beratungstermine an und helfen gerne weiter! Einfach den Link klicken und einen freien Termin wählen.
Rechtliche Grundlage und weitere Informationen
Aufzeichnungspflicht
§ 146a (1) Satz 1: „Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.“
Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
§ 146a (1) Satz 2-5: „Das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen nach Satz 1 sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Diese zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. Die digitalen Aufzeichnungen sind auf dem Speichermedium zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen durch elektronische Aufbewahrung verfügbar zu halten. […]
Kontakt für Bestandskunden
Alle Bestandskunden, die Fragen und Hilfe zu diesem Thema benötigen, können sich gerne bei uns melden:
– Telefonisch unter
– Via Chat direkt in der Magicline
– Per Mail an info@magicline.com
Du setzt die Magicline noch nicht in deinem Studio ein und hast Fragen zu diesem Thema? Kein Problem! Bestimmt können wir dir weiterhelfen!