Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 27. September 2022
Sonderkündigungsrecht bei ärztlichen Attesten
Warst du schon einmal in der Situation, dass ein Mitglied wegen einer Verletzung den Vertrag kündigen wollte? Unsere Gastautorin Julia Ruch erklärt dir dieses Mal, wie du durch einfache und empathische Kommunikation eine Kündigung abwenden kannst. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 7 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.
Viele Studiobetreiber tun sich schwer, gegenüber ihren Mitgliedern rechtliche Dinge zu kommunizieren. Einige möchten ihre potentiellen Kunden nicht verschrecken und formulieren dann höfliche Bitten. Was vor Gericht jedoch keinen Bestand hat, weil man Bitten nicht nachkommen muss. Andere möchten sich klar und unmissverständlich ausdrücken und klingen dann sehr hart für das Mitglied, was dann die Wohlfühlatmosphäre stört.
Es geht aber auch beides zusammen: emphatisch kommunizieren und im Recht sein.
Ein typisches Beispiel, bei dem immer wieder Fingerspitzengefühl gefragt ist, sind die Sonderkündigungen mit ärztlichen Attesten.
Wenn ein Mitglied sich verletzt, kommt es aus dem Trainingstrott und will dann auch das Geld für das Fitnessstudio nicht mehr bezahlen. Um sofort aus dem Vertrag herauszukommen, legen viele ein Attest vom Arzt vor. Es ist schwer einem Attest zu widersprechen, weil man nicht weiß, ob es als Bestätigung für eine dauerhafte Krankheit ausreicht. Hinzu kommt, dass die Urteile dazu sehr unterschiedlich sind.
Der Streit um krankheitsbedingte Sonderkündigungen und die Auslegung von Attesten kosten viel Zeit und Nerven. Versuche es daher im ersten Schritt mit einer offenen Kommunikation und individueller Betreuung.
Sollte das Mitglied trotzdem auf die Kündigung bestehen, dann muss geprüft werden, ob das Attest alle Kriterien erfüllt. Nur dann kann ein Attest eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.
Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass das Attest bestätigen muss, dass aufgrund der Krankheit dauerhafter Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist. Über die konkrete Art der Erkrankung müssen jedoch keine Angaben gemacht werden. Erst wenn attestiert wird, dass z.B. eine Fortsetzung des Trainings den Gesundheitszustand verschlimmern würde oder gar Dauerschäden verursachen könnte, wäre eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Interessierst du dich für weitere Tipps, wie du rechtliche Dinge im Studioalltag effektiv kommunizieren kannst? Dann hole dir meinen kostenlosen E-Mail-Kurs: „5 einfache Tipps zur Kundenbindung“.
Erfahre, wie du, ohne nachgeben zu müssen, Mitglieder langfristig halten kannst.
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Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de
Magirus – Deutz – Str. 12
89077 Ulm
Telefon: +49 (731) 40 32 11 04
Um einer Vertragskündigung entgegenzuwirken, biete deinem Mitglied stattdessen eine Vertragsruhezeit an. Diese kannst du ganz einfach mit Hilfe des Ruhezeitenkonfigurators einrichten. Wie das geht, erfährst du in unserem Blogbeitrag.
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Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 27. September 2022