
Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 20. Januar 2022
8 Dinge, die du unbedingt beachten musst
Unsere Gastautorin Julia Ruch erläutert dieses Mal, was ein wirksamer Mitgliedsvertrag enthalten muss und welche Vorgaben es bei digitalen Verträgen gibt. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 6 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – falsch! Unwissenheit schützt dich in vielen Fällen sehr wohl vor Strafe, jedoch nicht vor Haftung und Schadensersatzansprüchen.
Mit ordentlichen Verträgen kannst du aber deine Haftung begrenzen und Schadensersatzforderungen abwehren. Außerdem kannst du mit verständlichen, transparenten und wirksamen Regelungen bestimmen, was in deinem Studio oder bei deinen Trainingsstunden gelten soll.
Damit das auch funktioniert, brauchst du einen wirksamen Vertrag.
Zum notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages gehören die Personen zwischen denen der Vertrag gelten soll. Der Vor- und Nachname des Kunden sowie die Adresse sind wichtig für den Fall, dass du rechtliche Schritte gegen das Mitglied einleiten musst, z.B. wegen Zahlungsrückständen. Ebenso wichtig ist aber auch, dass deine Anschrift auf dem Vertrag vermerkt ist. Ein Logo allein reicht nicht.
Weiter gehören die Angaben zum Beitrag sowie sonstigen Pauschalen in den Vertrag, die Vertragslaufzeit und welche Bereiche (Gerätepark, Sauna, …) und Leistungen (Kurse, Getränke, …) vom Kunden in Anspruch genommen werden dürfen und gegebenenfalls in welchen Studios. Die Zahlungsmodalitäten, Verlängerungs- und Kündigungsfristen sowie die Angaben zur außerordentlichen Kündigung können hingegen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.
Um die Beiträge vom Konto des Mitglieds einziehen zu können, benötigst du ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das Mitglied gibt dazu seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Im Gegenzug musst du dem Mitglied mitteilen, unter welcher Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz der Beitrag von seinem Konto abgebucht wird.
ACHTUNG: Ein Lastschriftmandat gilt zwar erstmal unbefristet, kann aber vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Sobald der Widerruf erfolgt ist, darfst du keine Beiträge mehr abbuchen. Auch dann nicht, wenn du davon ausgehst, dass der Widerruf unwirksam ist.
Viele Studios und Trainer:innen sind sich gar nicht bewusst, dass sie besonders schützenswerte Daten verarbeiten. Jedoch handelt es sich bei allen Angaben zu Größe, Alter, Gewicht, Vorerkrankungen etc. um biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO besonders zu schützen sind.
Daher brauchst du für die Verarbeitung die Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung holst du dir am einfachsten gleich bei Vertragsschluss ein.
Hier eine Beispielformulierung:
„Ich willige ein, dass das Studio XY meine Gesundheitsdaten und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung verarbeitet. Im Übrigen habe ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit dieser einverstanden.“
Hast du zusätzlich AGB darfst du nicht vergessen, diese explizit in den Vertrag einzubeziehen. Andernfalls kannst du dich im Streitfall nicht darauf berufen. Eine Einbeziehung erfolgt z.B. über eine solche Klausel im Vertrag:
„Die beigefügten Allgemeinen Mitgliedsbedingungen sind Vertragsbestandteil dieses Vertrages. Ich habe die AGB gelesen und erkenne diese vollumfänglich an.“
Verwendest du neben dem Vertrag auch AGB?
Dann teste deine AGB und finde mit der kostenlosen Checkliste „Wie gut sind Ihre AGB?“ unwirksame Klauseln, bevor es deine Mitglieder tun:
Ein Mitgliedsvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudios wirksam abgeschlossen werden.
Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
Verbraucher können Online-Verträge innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Darauf musst du das Mitglied bei einem online Vertragsabschluss ausdrücklich hinweisen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied dir nur den Namen, die Anschrift und eine eindeutige Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, übersenden. Eine E-Mail ist dafür ausreichend.
Um die Widerrufsfrist einzuhalten reicht es aus, die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Dem Mitglied soll auch ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
Wenn du über deine Website die Möglichkeit anbietest online einen Mitgliedsvertrag abzuschließen, dann brauchst du ab 01.07.2022 auch einen Kündigungsbutton.
Das Mitglied, welches den Vertrag digital abgeschlossen hat, muss die Möglichkeit haben, den Vertrag auch wieder online, mittels Kündigungsbutton zu beenden.
Der Button muss leicht zu finden und gut lesbar sein. Weiter muss er eine eindeutige Beschriftung haben, z.B. „Vertrag hier kündigen“.
Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de
Magirus – Deutz – Str. 12
89077 Ulm
Telefon: +49 (731) 40 32 11 04
Weitere Infos:
Für die Vertragserstellung stehen dir mit der Magicline verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst direkt in der Software über die Mitgliederkartei einen neuen Vertrag erstellen und den Nutzungs- und Vertragsbeginn festlegen oder das integrierte Verkaufstool der Magicline für eine digitale Unterschrift nutzen. Der unterschriebene Vertrag wird dann entweder als Anhang per Mail an das Mitglied geschickt oder du druckst ihn aus und gibst ihn direkt mit.
Wie genau du einen Vertrag bei deinem Mitglied hinterlegst, findest du hier in unserem Help Center:
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