fbpx

Rechtliche Fallstricke bei Google-Bewertungen

Worauf du achten solltest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein

Julia Ruch

In diesem Artikel erfährst du:

  • Warum du mit Google-Bewertungen gegen Gesetze verstoßen könntest
  • Mit welchen Konsequenzen du zu rechnen hast
  • Wie du richtig zu Google-Bewertungen aufrufst

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, Neukunden zu gewinnen, in dem du deine Mitglieder dazu aufforderst, dein Studio positiv auf Google zu bewerten? Unsere Gastautorin Julia Ruch erklärt dir dieses Mal, welche rechtlichen Fallstricke es bei Google-Bewertungen geben kann. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 7 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.

Wusstest du, dass du gegen das Gesetz verstößt, wenn du die Frage nach einer Bewertung mit einem Geschenk oder Gewinnspiel verknüpfst?

Letztens bin ich auf Facebook über folgenden Post eines Fitnessstudios gestolpert:

„Für die coolste Google-Bewertung verlosen wir ein kleines Dankeschön-Geschenk. Also los geht`s: Drei, zwei, eins … Bewertet uns!“

Das kann teuer werden.

Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass das Erfragen von Bewertungen im Zusammenhang mit Gewinnspielen unlauterer Wettbewerb ist. Die Verknüpfung verstößt gegen § 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (kurz UWG).

Bild: Google-Bewertung
Vorsicht bei Aufrufen zu Google-Bewertungen

Warum?

1.) Weil die Bewertungen mit einem wirtschaftlichen Vorteil verknüpft wird. Die Gerichte sehen in der Gewinnchance bereits einen wirtschaftlichen Vorteil.

und

2.) Weil durch das Gewinnspiel die Kunden zu positivem Feedback verleitet werden. Diese „erkauften“ Feedbacks beeinflussen dann andere Personen Mitglied zu werden, die sich ansonsten vielleicht anders entschieden hätten.

Dies gilt selbst dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Inhalt einer Bewertung die Chancen nicht beeinflusst. Denn ein Nutzer wird eine derartige Erklärung nicht ernst nehmen und „auf Nummer sicher“ gehen und daher möglicherweise eher positiv bewerten.

Nach dem UWG, soll insbesondere irreführende oder belästigende Werbung, die den Verbraucher manipulieren kann, verhindert und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.

Rechtliche Folgen

Wer im Business „unlauter“ handelt, kann auf Schadensersatz und Herausgabe des damit gemachten Gewinns verklagt werden. Schlimmer noch, du kannst zur Löschung aller deiner Bewertungen verpflichtet werden, auch derjenigen, die du vor der Gewinnspiel-Aktion schon hattest.

Was ist erlaubt, um an Bewertungen zu kommen?

Möglich wären Motivationen ohne wirtschaftlichen Hintergrund, also ideelle Dinge.

 „Lasst uns zusammen was Gutes tun. Für jede abgegebene Bewertung pflanzen wir zusammen mit Organisation XY einen Baum in eurem Namen.“

Wenn Du über folgenden Link eine Bewertung abgibst, erhält ein Baum symbolisch deinen Namen. Den Fitnessstudio XY-Wald veröffentlichen wir auf unserer Internetseite und im Studio.“

Das klingt doch auch motivierend und ist rechtssicher.

Health Claims/ Verbot von Heilversprechen

Auch bei den Feedbacks ist Vorsicht geboten. Werbung im Bereich Sport und Gesundheit ist aus rechtlicher Sicht eine heikle Angelegenheit, aber nicht unmöglich. Unproblematisch sind zusammenfassende Aussagen mehrerer Patienten, vorausgesetzt es entspricht auch der Wahrheit.

Beispiel: „Rund zwei Drittel unserer Mitglieder berichten nach nur drei Trainingseinheiten über mehr Beweglichkeit im Nacken- und Schulterbereich.“

Auch möglich sind Bewertungen, die sich auf die Art und Weise der Behandlung beziehen.

Beispiel: „Therapeut Daniel hat mir mit seiner einfühlsamen und geduldigen Art die Angst genommen, was erheblich zum Erfolg meiner Behandlung beigetragen hat.“.

Aufpassen muss man auch bei der konkreten Formulierung. So darf der Behandlungserfolg nicht übertrieben und undifferenziert dargestellt werden. Es muss immer deutlich gemacht werden, dass sich diese Bewertung auf den Einzelfall dieses Patienten bezieht und kein allgemeines Wirkversprechen für die Behandlungsmethoden ist.

Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: 

www.aktivkanzlei.de

E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de

Magirus – Deutz – Str. 12

89077 Ulm

Telefon: +49 (731) 40 32 11 04

Unser Magicline Tipp

Neukundengewinnung mit Member Marketing

Bewertungen und Marketing-Claims dienen der Neukundengewinnung. Mit Member Marketing hast du genau dafür den Booster und bist auf der sicheren Seite.

Noch Fragen?
Magicline Support Magicline Support Magicline Support +1
Mathias, Sven und 2 andere von der Magicline helfen dir gerne weiter

Du hast Interesse an der Magicline oder möchtest mehr über unsere weiteren Dienstleistungen erfahren? Melde dich jetzt zu einem kostenlosen Beratungstermin an!

Julia Ruch

Rechtsanwältin aktivKanzlei


am 26. Juli 2022

time graphic
2 min
Abbrechen