Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 01. März 2022
Was du beachten musst und wie du deine Kunden dennoch binden kannst
Unsere Gastautorin Julia Ruch zeigt dir heute, was du beim Thema Gesetz für faire Verbraucherverträge alles beachten musst. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 6 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.
Die gesetzlichen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten für alle Studios, die eine automatische Vertragsverlängerung nach der Mindestlaufzeit haben oder die Möglichkeit anbieten, online Verträge abzuschließen.
Wer in seinen AGB eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung stehen hat, muss diese für Neukunden wie folgt anpassen:
„Die Erstlaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“
Bietest du die Möglichkeit an Mitgliedschaften über deine Website abzuschließen (Online-Verträge), musst du künftig sicherstellen, dass diese auch online kündbar sind. Dazu musst du eine leicht zugängliche und gut sichtbare Kündigungsschaltfläche, einen sog. „Kündigungsbutton“, auf deiner Internetseite platzieren.
Für die Programmierung hast du noch etwas mehr Zeit. Die Verpflichtung einen Kündigungsbutton für online Verträge zur Verfügung zu stellen, besteht erst ab dem 1. Juli 2022.
Altverträge behalten Ihre Wirksamkeit und müssten aktiv durch das Mitglied gekündigt werden. Sie laufen nicht einfach automatisch aus.
Achtung: Dies gilt jedoch nicht für den Kündigungsbutton. Auch Altverträge, die digital abgeschlossen wurden, müssen ab 01.07.2022 über den Kündigungsbutton digital und einfach gekündigt werden können.
Der Gesetzgeber hatte weniger die Fitnessstudio-Mitgliedschaften im Blick. Viel mehr will er mit den Änderungen die Verbraucher vor den ewig langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Handyverträgen und Stromlieferungsverträgen schützen.
Da die neuen Paragrafen aber nicht differenzieren, gelten sie für alle Dauerschuldverträge mit Verbrauchern und damit auch für deinen Mitgliedervertrag.
Zufriedene Mitglieder sind loyal und halten dir auch in schwierigen Zeiten die Treue. Daher ist „im Recht sein“ das Eine, aber Kundenzufriedenheit das Wichtigere.
Entscheidend ist oftmals eine offene Kommunikation mit dem Mitglied, Verständnis für die individuelle Situation und das Aufzeigen von Alternativen.
Im Hintergrund solltest du jedoch wissen, ob du wirklich im Recht bist und was die rechtlichen Fallstricke sind.
Im Recht sein ohne zu streiten ist möglich. Wie das geht, zeige ich dir in meinem kostenlosen 5-Tage E-Mail Kurs: „5 einfache Tipps zur Kundenbindung“.
An fünf Beispielen zeige ich dir, was in typischen Situationen das tatsächliche Problem ist und wer Recht hat. Erfahre wie du deine Rechte zusammen mit einer effektiven Kommunikation im Studioalltag umsetzen kannst, ohne nachgeben zu müssen und trotzdem das Mitglied langfristig zu halten.
Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de
Magirus – Deutz – Str. 12
89077 Ulm
Telefon: +49 (731) 40 32 11 04
In deiner Magicline hast du die Möglichkeit eine Laufzeitdauer festzulegen. Du bestimmst, wie lange der Vertrag gelten soll. Dabei kannst du frei zwischen Tagen, Wochen, Monaten und Jahren wählen.
Wie du die Laufzeitdauer festlegst, findest du in unserem Help-Center:
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Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 01. März 2022