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Vertragsabschluss per Tablet

Worauf musst du als Unternehmer achten?

Vertragsabschluss per Tablet

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie die Rechtslage bei Vertragsabschlüssen per Tablet aussieht
  • Was du bei Verträgen per Tablet beachten musst
  • Was das online Verkaufs-Tool deiner Magicline ist

Wie geht ein Vertragsabschluss per Tablet? Unser Gastautor Dr. Hans Geisler gibt dir wichtige Tipps, was du dabei beachten musst und wie die Rechtslage aussieht. Seine Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte PartmbB hat speziell für die Fitnessbranche verschiedene Rechtsberatungskonzepte entwickelt, die den Studiobetreiber entlasten und ihm Zeit für sein Kerngeschäft verschaffen.

Rechtssicher Verträge abschließen

Den Interessenten im Fitnessstudio einen Vertragsabschluss über Tablets zu ermöglichen, bringt sowohl für dich als auch für dein Mitglied viele Vorteile mit sich: Tablets sind schnell griffbereit, vorgefertigte Vertragsmuster können unkompliziert individualisiert und bei gesetzlichen Veränderungen angepasst werden. Druckkosten für veraltete Vertragsmuster werden so vermieden. Die Einbindung der digitalen Vertragsmuster erfolgt in der Studiosoftware. Dadurch wird der  moderne, auf Digitalisierung ausgerichtete Eindruck deines Studios verstärkt. Deshalb machen immer mehr Studiobetreiber von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch, wenn der Vertragsschluss im Studio erfolgt.

Damit du deine per Tablet geschlossenen Verträge rechtssicher gestaltest, sind einige Besonderheiten zu beachten.

Ort des Vertragsschlusses 

Rechtlich macht es einen Unterschied, ob ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (dem Studiobetreiber) und einem Verbraucher (dem Mitglied) innerhalb oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Die zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben sind z.B. bei einem rein online abgeschlossenen Vertrag andere als bei einem im Fitnessstudio über ein Tablet abgeschlossenen Vertrag.

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, steht deinem Mitglied ein besonderes Widerrufsrecht zu. Über dieses muss er auch belehrt werden. Beim Vertragsabschluss im Studio, auch digital, steht deinem Mitglied kein Widerrufsrecht zu.

Falls das Tablet im Studio genutzt wird, um auf die Website deines Studios zurückzugreifen und über diese online einen Vertrag abzuschließen, musst du rechtssicher dokumentieren, dass der Vertragsschluss unter Anwesenheit des Mitglieds im Studio erfolgte. Dies kann z.B. durch einen internen Vermerk/eine digitale Notiz des den Vertrag abschließenden Mitarbeiters erfolgen. Dieser steht dann im Streitfall als Zeuge zur Verfügung.

Bild: Vertragsabschluss
Wo wird der Vertrag unterschrieben?

Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Studios

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dazu ist es gemäß § 305 Abs. 2 BGB erforderlich, dass bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird und für dein Mitglied die Möglichkeit besteht, in zumutbarer Weise ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. 

Dazu genügt es nicht, einen Hinweis darauf zu geben, wo dein Mitglied deine AGB finden oder selbst recherchieren kann. Auch ein Hinweis auf die Internetseite deines Studios, auf der die Bedingungen zum Download durch dich bereitgestellt werden, reicht für eine ordnungsgemäße Einbeziehung nicht aus. Du musst deinem Mitglied die AGB bei Vertragsschluss zur Verfügung stellen, z.B. in Form eines im Vertragsdokument abrufbaren pdf-Dokuments. Entscheidend ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Ob dein Mitglied dann davon Gebrauch macht, ist seine Sache. Wenn die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde, kann sich dein Mitglied nicht darauf berufen, er habe die Bedingungen nicht gelesen.

Im Zweifel musst du als  Unternehmer vor Gericht nachweisen können, dass diese Anforderungen erfüllt sind und dein Mitglied bei Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Der Vertrag sollte daher nur dann abgeschlossen werden können, wenn dein Mitglied die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB durch das Setzen eines Häkchens bestätigt hat. Ist das technisch sichergestellt und kann vor Gericht von dir bewiesen werden, muss das Mitglied das Gegenteil darlegen und beweisen.

Identitätsnachweis

Ein weiteres Augenmerk solltest du beim Vertragsabschluss auf die Sicherstellung der tatsächlichen Identität des Mitglieds legen. Wird ein Vertrag am Tablet digital unterzeichnet, handelt es sich bei der Unterschrift lediglich um den elektronischen Abdruck einer Unterschrift. Die Identität des Unterzeichners ist damit nicht bewiesen. Das Mitglied könnte also vor Gericht bestreiten, dass er das vorgehaltene Dokument unterzeichnet hat; sich vielmehr ein Dritter für ihn ausgegeben hat. Deshalb solltest du bei Vertragsabschluss auch stets die Identität überprüfen, z.B. durch Vorlage des Bundespersonalausweises oder ähnlicher aussagekräftiger Dokumente. 

Im Streitfall über die tatsächliche Identität und/oder die Echtheit der auf dem Tablet geleisteten Unterschrift, könnte der bei dem Vertragsabschluss anwesende Mitarbeiter des Studios bezeugen, dass das entsprechende Mitglied den Vertrag unterzeichnet hat. Als Beweis würde dann nicht der Vertrag als Urkunde, sondern die Zeugenaussage des Mitarbeiters dienen.

Der über das Tablet generierte und nach den Wünschen des Mitglieds zusammengestellte Vertrag kann auch im Studio ausgedruckt und dann unterzeichnet werden. In diesem Fall hätte das Vertragsdokument Urkundenqualität und würde vor Gericht als direkter Beweis dienen. Allerdings stellt dies einen „Bruch“ der digitalisierten Abläufe dar. Auch müsste die Urkunde dann im Original aufbewahrt werden. 

Bild: Identitätsnachweis
Prüfe immer die Identität deines Mitglieds

Weitere technische Aspekte

Die mittels Tablet erzeugte und später gespeicherte Vertragsdatei muss dem entsprechen, was dem Mitglied bei Vertragsschluss angezeigt wurde und was er unterzeichnet hat. Du  musst dies gerichtsfest dokumentieren. Eine Möglichkeit hierzu ist der Rückgriff auf digitale Vertragsmuster, wobei die technischen Begebenheiten sicherstellen müssen, dass das angezeigte und das gespeicherte Dokument dieselben sind.

Fazit

Die Nutzung von Tablets im Studio stellt für Mitglied und dich eine flexible digitale Möglichkeit zum Vertragsabschluss dar. Dies rechtssicher zu gestalten ist von großer Wichtigkeit, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung möglichst wenig Angriffspunkte zu liefern und die verdienten Beiträge vollumfänglich zu erhalten. Mit der Beachtung der dargestellten Aspekte kannst du im Vorfeld die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

Unser Magicline Tipp

Verkaufs-Tool für deine Vertragsabschlüsse

Bild: Magicline Verkaufstool
Mit der Magicline kannst du über Tablet Verträge abschließen

Mit dem Verkaufs-Tool der Magicline kannst du deinen Mitgliedern digitale Verträge zur Unterzeichnung zur Verfügung stellen. Du kannst dort sowohl AGB anhängen als auch eine Bestätigung der Kenntnisnahme per Unterschrift einfordern.

Den unterzeichneten Vertrag kannst du deinem Mitglied anschließend per E-Mail zur Verfügung stellen.

Wie du das Verkaufs-Tool nutzt, findest du bei uns im Help Center:

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Dr. Hans Geisler

Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte PartmbB


am 24. August 2022

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