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Vorsicht Abmahnungen

Alles, was du dazu wissen musst

Julia Ruch

Wurdest du als Fitnessanbieter schon einmal von der Konkurrenz oder Verbänden abgemahnt? Unsere Gastautorin Julia Ruch erklärt dir dieses Mal, wie die Gesetzeslage im Bezug auf fairen Wettbewerb für dich als Fitnessanbieter aussieht. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 6 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.

Neues Gesetz für fairen Wettbewerb

Vorne weg aber was Positives. Bereits Ende letzten Jahres hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Es soll den ausufernden Missbrauch von Abmahnungen eindämmen und kleinere und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen. Da dies auch für Fitnessstudios gilt, hat das Gesetz auch für die Fitnessbranche positive Auswirkungen

Was steht drin im Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Abmahnungen sind so gefürchtet, weil man die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen musste. Künftig dürfen aber bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie gegen den Datenschutz keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten mehr verlangt werden. Vorausgesetzt du hast weniger als 250 Mitarbeiter.

Abmahnen dürfen jetzt nur noch direkte Mitbewerber. Wirtschaftsverbände sind Abmahnungen nur noch erlaubt, wenn sie bestimmte Zertifizierungsanforderungen erfüllen.

Beliebte Angriffspunkte für Abmahnungen durch die Konkurrenz sind neben den Wettbewerbsverstößen und Markenrechtsverletzungen auch ein unvollständiges Impressum oder unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Bild: Copyright
Ein gewisses Hintergrundwissen hilft dir bei möglichen Abmahnungen richtig zu reagieren

Das Verschicken von Abmahnungen wegen unwirksamer AGB-Klauseln oder wegen eines unvollständigen Impressums stellt keine Abzocke dar. Deine Konkurrenten oder Verbraucherverbände nutzen lediglich die Unwissenheit und die schnelle Rechtsprechungsänderung zu ihren Gunsten. Das Vorgehen wurde auch von den Gerichten als legal angesehen und damit als rechtmäßig.

Wusstest du, dass es Verbraucherverbände, Unternehmen und Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, gegen die Fitnessbranche rechtlich vorzugehen und diese abzumahnen?

# Beispiel 1

Der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck hat auf seiner Internetseite eine Gegnerliste mit über 200 (!) Fitnessstudios veröffentlicht, die allein er verklagt hat. Auch immer mehr namenhafte Studios landen auf seiner „roten Liste“.

# Beispiel 2

Das Unternehmen RightNow gibt es allein zu dem Zweck Forderungen gegenüber Fitnessstudios durchzusetzen. RightNow macht den Mitgliedern ein Angebot zum Kauf der Forderung. Betroffene treten die Forderung gegen ihr Fitnessstudio dann an das Unternehmen ab. Damit ist RightNow und nicht mehr das Mitglied dein Gegner.

# Beispiel 3

Daneben unterstützen Verbraucherzentralen aktiv und kostengünstig deine Mitglieder und posten für alle einsehbar auf ihren Internetseiten kostenlose Rechtstipps und Musterschreiben. Weiter findet man in renommierten Zeitungen Artikel darüber, wie sich Mitglieder gegen ihr Fitnessstudio wehren können. Auch Rechtsschutzversicherungen locken mit kostenloser Beratung zu Freizeitthemen.

So sicherst du dich rechtlich ab

Bild: Abmahnung
Schütze dich vor Abmahnungen

Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist es keine Angriffsfläche zu bieten. Die Website ist für jeden zugänglich, so dass unzulässige Werbeaussagen oder Fehler im Impressum regelrecht auf dem Silbertablett präsentiert werden. Daher sollten ein besonderes Augenmerk auf die Werbeslogan und das Impressum gelegt werden.

Das Impressum und die Datenschutzerklärung muss auf der Website veröffentlicht werden. Die AGB jedoch nur dann, wenn man über deine Website Mitglied werden kann. Ist das nicht der Fall, solltest du auf die Veröffentlichung deiner AGB verzichten.

Nichtsdestotrotz solltest du alle 2 Jahre deine AGB rechtlich prüfen und aktualisieren lassen. Wer es auf dich abgesehen hat, kommt auch an deine AGB und wenn er sich diese von einem Mitglied beschaffen lässt.

Was tun bei einer Abmahnung?

Auch wenn der geschilderte Sachverhalt noch so abwegig ist, darfst du eine Abmahnung nicht ignorieren. Jedoch solltest du nicht vorschnell ungeprüft die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben oder die Vorwürfe anerkennen, nur um die Angelegenheit vom Tisch zu bekommen. Oftmals werden dann nämlich Schadensersatzansprüche nachgeschoben und das kann richtig teuer werden. Bei einer Abmahnung bleibt nur, sich fachkundigen Rat für die Abwehr der Abmahnung einzuholen.

Gut zu wissen: Erhältst du zu Unrecht eine Abmahnung, darfst du dir auch einen Anwalt nehmen. Derjenige, der dich zu Unrecht abgemahnt hat, muss dir dann deine Rechtsanwaltskosten erstatten.

Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: 

www.aktivkanzlei.de

E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de

Magirus – Deutz – Str. 12

89077 Ulm

Telefon: +49 (731) 40 32 11 04

Unser Magicline Tipp

AGBs und Datenschutz bei Online-Verträgen

In deiner Magicline hast du verschiedene Möglichkeiten Check-Boxen für die Zustimmung von AGBs, Datschutzerklärungen, etc. bei Online-Verträgen einzufügen. Bitte beachte: Was genau in deinem Vertrag stehen muss, stimmst du am besten mit einem Anwalt ab.

Wie du die Check-Boxen für deine Online-Verträge einrichtest, findest du in unserem Help-Center:

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Julia Ruch

Rechtsanwältin aktivKanzlei


am 15. Juni 2022

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3 min
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