Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 12. September 2022
Was du unbedingt beachten solltest
Weißt du, was du bei Werbung zu deinen Produkten oder deinen Kursen zu beachten hast? Unsere Gastautorin Julia Ruch erklärt dir dieses Mal, was erlaubt ist und was nicht. Julia ist Anwältin für Sportrecht und Inhaberin der aktivKANZLEI. Ihre Kanzlei ist seit 7 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung von Fitnessstudios, Personal Trainern und Sportevents.
Werbung ist unbestritten ein entscheidendes Mittel, um Kunden zu gewinnen. Der Konkurrenzkampf führt dazu, dass nicht immer fair gespielt wird. Um den Wettbewerb zu regulieren und zwischen den Marktteilnehmern einen fairen Leistungswettbewerb zu gewährleisten, gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen.
Wer im Bereich Sport und Gesundheit Werbung machen will, sollte sich vorher unbedingt mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beschäftigt haben. Nach dem UWG, soll insbesondere irreführende oder belästigende Werbung, die den Verbraucher manipulieren kann, verhindert werden.
Das UWG hat als Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG eine sogenannte „schwarze Liste“. Sie enthält 30 Tatbestände unlauteren Verhaltens, für die Studios von der Konkurrenz oder Verbraucherverbänden abgemahnt werden können.
Weitere Vorgaben und Einschränkungen ergeben sich aus HWG. Dabei ist es egal, ob die- oder derjenige Inhaber eines Fitnessstudios, Trainer oder Sportmediziner ist. Es kommt allein auf die konkrete Aussage an.
Das HWG lässt nur in sehr engen Grenzen Werbeaussagen über die Wirksamkeit von Produkten und Dienstleistungen zu. Bei der Kurs- oder Produktbeschreibung muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass keine „Irreführung“ der Kunden erfolgt. Im Konkreten ist verboten, Therapien und Übungen mit Wirkungen und Erfolgen zu bewerben, die nicht wissenschaftlich nachweisbar sind.
Folgende und ähnliche Aussagen auf der Website bzw. in der Kursbeschreibung solltest du ohne Nachweis daher vermeiden:
„Dies ist ein umfassendes Übungsprogramm, mit dem Sie Ihre Beweglichkeit Schritt für Schritt zurückgewinnen und die Schmerzen für allemal loswerden.“
„Nach nur wenigen Tagen werden Sie erste Erfolge verzeichnen können und in ein paar Monaten werden sie ganz beschwerdefrei sein.“
Wichtig:
Willst du für dein Studio mit bestimmten Methoden, Geräten oder Produkten Werbung machen, prüfe noch mal deine Werbeaussagen, bevor du den Druckauftrag für teure Broschüren erteilst oder die Website live geht.
Weiterführende Links:
Für weitere Fragen steht dir die Autorin und Volljuristin Julia Ruch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: j.ruch@aktivkanzlei.de
Magirus – Deutz – Str. 12
89077 Ulm
Telefon: +49 (731) 40 32 11 04
Damit du dir nicht selbst überlegen musst, was du sagen darfst und was nicht, bietet dir die Online-Mitgliederwerbung von Member Marketing einen individuellen Service, der dir hilft, dich nachhaltig und korrekt gegen den Wettbewerb durchzusetzen und neue Mitglieder für dein Studio zu gewinnen.
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Rechtsanwältin aktivKanzlei
am 12. September 2022